
Der Bundesrat will keine Schulschliessungen und der Kanton Schwyz hält am Präsenzunterricht fest. Dies, weil Kinder laut der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie selten infiziert sind oder das Coronavirus übertragen. Das lässt sich etwa im Vergleich mit Schweden bestätigen, wo Schulen nie geschlossen wurden, die Fallzahlen bei unter 20-Jährigen aber gleich hoch sind wie in anderen Ländern. Manche Eltern sind jedoch verständlicherweise verunsichert und möchten ihre Kinder aus Sorge vor einer Ansteckung aus der Schule nehmen.
Kein Corona-Homeschooling
Homeschooling ist je nach Kanton unterschiedlich streng geregelt. In manchen Kantonen, etwa im Kanton Aargau, reicht eine Meldung bei der Schulpflege, in anderen braucht es eine Bewilligung vom Kanton. Teils müssen Eltern ein gewisses Bildungsniveau vorweisen, teils braucht es ein Lehrerpatent für den Unterricht zu Hause. Letzteres ist im Kanton Schwyz der Fall. Bewilligt wird der Antrag auch nur, wenn dieser genug früh eingereicht wird und die Kinder für mindestens sechs Monate zu Hause unterrichtet werden.
Ein Antrag auf Homeschooling im Zusammenhang mit dem Coronavirus sei im Kanton Schwyz nie bewilligt worden, informiert Tanja Grimaudo Meyer, Vorsteherin des Amts für Volksschulen und Sport des Kantons Schwyz. Das heisst jedoch nicht, dass alle Schülerinnen und Schüler in Ausserschwyz am Präsenzunterricht teilnehmen.
Mit Arztzeugnis zu Hause
Laut Primar- und Sekundarschulen sowie der Kantonsschule Ausserschwyz gibt es in March und Höfen kaum Fälle, in denen Eltern ihre Kinder aus Schutz vor dem Virus vom Unterricht abmelden. Jedoch gibt es in der March vereinzelte Fälle, in denen Eltern ihr Kind bei Vorweisen eines Arztzeugnisses vom Präsenzunterricht «befreien» konnten. Betroffene Schüler werden von ihren Lehrern mit Material eingedeckt, um den Anschluss nicht zu verlieren. Manche Lehrpersonen ermöglichen diesen Schülerinnen und Schülern – auch solchen, die sich in Quarantäne befinden – zudem, via Livestream dem Unterricht zu folgen.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Mittwoch, 13. Januar, zu lesen