
Ein Steuerpflichtiger war von 2002 bis Ende 2012 in der Gemeinde Freienbach gemeldet und zahlte auch dort Steuern. Zwei anonyme Schreiben meldeten, dass der Mann gar nie in Freienbach, sondern in der Stadt Zürich gewohnt habe. Die Stadt leitete deshalb ein Nachsteuerverfahren ein. Da dem Steuerpflichtigen eine Doppelbesteuerung drohte, erhob er Einsprache gegen den Zürcher Entscheid. Da er vor dem Zürcher Verwaltungsgericht unterlag, hatte nun das Bundesgericht darüber zu befinden.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Montag, 22. Februar 2021, zu lesen.