Robert Kennedys Mörder kommt nicht auf Bewährung frei
Der seit mehr als fünf Jahrzehnten inhaftierte Mörder des US-Politikers Robert F. Kennedy kommt nicht auf Bewährung frei. Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom sprach sich am Donnerstag (Ortszeit) gegen die Freilassung des ...
Der seit mehr als fünf Jahrzehnten inhaftierte Mörder des US-Politikers Robert F. Kennedy kommt nicht auf Bewährung frei. Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom sprach sich am Donnerstag (Ortszeit) gegen die Freilassung des ...
Der seit mehr als fünf Jahrzehnten inhaftierte Mörder des US-Politikers Robert F. Kennedy kommt nicht auf Bewährung frei.
Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom sprach sich am Donnerstag (Ortszeit) gegen die Freilassung des 77-jährigen Palästinensers Sirhan Sirhan aus. Der Mord an Kennedy zähle mit zu den berüchtigsten Verbrechen der amerikanischen Geschichte, schrieb Newsom in einer Erklärung. Nach Jahrzehnten im Gefängnis habe Sirhan nicht die nötige Einsicht gezeigt, die ihn von weiteren gefährlichen Entscheidungen abhalten würde.
Ein Bewährungsausschuss in Kalifornien hatte sich im August für die Freilassung Sirhans ausgesprochen. Sirhan sitzt seit über 50 Jahren im Gefängnis und hatte sein mittlerweile 16. Gnadengesuch gestellt. Die Entscheidung der Kommission wurden dem kalifornischen Gouverneur vorgelegt, der sie nun ablehnte.
Sirhan, ein in Jerusalem geborener Palästinenser, hatte Kennedy am 5. Juni 1968 in Los Angeles erschossen – nur wenige Stunden, nachdem dieser die Vorwahlen in Kalifornien zur Kür des demokratischen US-Präsidentschaftskandidaten gewonnen hatte. Die US-Justiz ging von Kennedys pro-israelischer Haltung als Motiv des damals 24 Jahre alten Täters aus. Fünf Jahre zuvor war Kennedys Bruder, US-Präsident John F. Kennedy, in Dallas (Texas) erschossen worden.
Sirhan wurde 1969 zum Tode verurteilt. Nach Aussetzung der Todesstrafe in Kalifornien im Jahr 1972 wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt.
Der Beitrag Robert Kennedys Mörder kommt nicht auf Bewährung frei erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.