Tessin lockert Massnahmen in Spitälern und Altersheimen
Die Tessiner Regierung hebt das Besuchsverbot in Spitälern auf und lockert die Massnahmen in den Altersheimen. Sie begründet dies mit dem oft milden Verlauf bei Erkrankungen an der Omikron-Variante. Patienten dürfen per sofort ab dem ...
Die Tessiner Regierung hebt das Besuchsverbot in Spitälern auf und lockert die Massnahmen in den Altersheimen. Sie begründet dies mit dem oft milden Verlauf bei Erkrankungen an der Omikron-Variante. Patienten dürfen per sofort ab dem ...
Die Tessiner Regierung hebt das Besuchsverbot in Spitälern auf und lockert die Massnahmen in den Altersheimen. Sie begründet dies mit dem oft milden Verlauf bei Erkrankungen an der Omikron-Variante.
Patienten dürfen per sofort ab dem vierten Tag ihres Spitalaufenthalts wieder Besuch empfangen. Besuchende müssen jedoch über ein Zertifikat 2G+, 2G oder 3G verfügen, wie das Departement für Gesundheit und Soziales in einer Mitteilung schreibt.
Auch in den Tessiner Altersheimen lockert die Regierung die Massnahmen. Bewohnerinnen und Bewohnern ist erneut der Ausgang erlaubt, jedoch noch ohne Übernachtung, wie es im Communiqué weiter heisst. Für Besuche ist neu ein 3G-Zertifikat ausreichend. Seit dem 23. Dezember mussten Besucherinnen und Besucher von Tessiner Altersheimen ein 2G+-Zertifikat vorweisen.
Die Massnahmen traten gestern Dienstag in Kraft.
Der Beitrag Tessin lockert Massnahmen in Spitälern und Altersheimen erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.