Basler Rechtsaussen-Politiker Eric Weber vor Gericht
Der Basler Rechtsaussen-Grossrat Eric Weber hat sich am Freitag vor dem Basler Strafgericht wegen Rassendiskriminierung, übler Nachrede, und Drohung verantworten müssen. Auf Videos hatte er unter anderem die Basler Nationalrätin Sibel ...
Der Basler Rechtsaussen-Grossrat Eric Weber hat sich am Freitag vor dem Basler Strafgericht wegen Rassendiskriminierung, übler Nachrede, und Drohung verantworten müssen. Auf Videos hatte er unter anderem die Basler Nationalrätin Sibel ...
Der Basler Rechtsaussen-Grossrat Eric Weber hat sich am Freitag vor dem Basler Strafgericht wegen Rassendiskriminierung, übler Nachrede, und Drohung verantworten müssen. Auf Videos hatte er unter anderem die Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) verunglimpft.
Die Liste der Vorwürfe in der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft ist lang. Weber werden Beschimpfungen und Hetze zur Last gelegt, die er über Flugblätter und Videos auf sozialen Medien verbreitet hatte. Während sich viele der Angriffe gegen Immigrantinnen und Immigranten allgemein richten, hatte Weber neben Arslan auch Grossrätinnen aus dem links-grünen Lager auf sexistische und entwürdigende Art öffentlich diffamiert, wie es heisst.
Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Tagen für die Rassendiskriminierungen sowie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken für Ehrverletzungen. Die beiden Anwälte der Privatklägerinnen – beides SP- und SVP-Grossratskollegen von Weber – forderte zusätzlich Genugtuungssummen von 2000 respektive 5000 Franken.
Weber selber verlor sich in seinen Aussagen während der Verhandlung immer wieder in wirren Ausschweifungen, die zum Teil an der Grenze neuer Ehrverletzungen lagen, wie der Einzelrichter feststellte. Er musste den Angeklagten wiederholt forsch massregeln.
Im Falle von Sibel Arslan hatte der Angeklagte vor deren vermeintlicher Wohnung für ein Video zu aggressiven, mutmasslich fremden- und frauenfeindlichen Drohgebärden gegen die Politikerin gegriffen. Dabei entblösste er mit der Verballhornung ihres Namens als «Arschlan» sein Hinterteil.
Der Angeklagte bezeichnete diesen viral gegangenen Videoauftritt als «Freudentanz» nach seiner Wahl, die er trotz Arslans Bemühungen, diese über eine Änderung des Wahlgesetzes zu verhindern, geschafft habe. Er sei von SVP-Nationalrat Andreas Glarner zur Bezeichnung «Arschlan» inspiriert worden, der die Politikerin am Rande einer Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern mit diesem Wort angesprochen hatte.
«Herabsetzung auf die primitivste Art»
In einem anderen Video bezeichnete Weber Grossratkolleginnen der SP und der Grün-Alternativen Bündnisses als «Mannsweiber» oder «dicke Weiber», die kein Mann auch nur vergewaltigen und schon gar nicht heiraten würde. Diese ebenfalls in einer Art und Weise, die der Richter als «Herabsetzung auf die primitivste Art» bezeichnete.
Weber rechtfertigte sich, dass es sich bei den Videos um private Äusserungen gehandelt habe, die ohne seine Zustimmungen zum Teil von ihm nicht bekannten Personen veröffentlicht worden seien. Die Staatsanwältin bezeichnete dies als «Schutzbehauptung».
Der Beteuerung, dass der Angeklagte jetzt keine Videos mehr aufnehmen werde, schenkte sie bei der offensichtlichen «Sucht des Beschuldigten nach Fame» keinen Glauben.
Webers Verteidiger konzentrierte sich auf den Tatbestand der Rassendiskriminierung. Bei den in den Wahlflyern pauschal erwähnten «Ausländern» und «Asylanten» könne nicht von Rassen oder Ethnien die Rede sein. Das gelte auch bei der pauschalen Bezeichnung «Afrikaner».
Eric Weber, der 2020 zum wiederholten Mal in der Grossen Rat gewählt wurde, gilt über sein Einthemen-Mandat («Volksaktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat») hinaus als Querulant, welcher den Ratsbetrieb regelmässig stört.
Unter anderem wegen seinen jetzt gerichtlich zur Debatte stehenden Videos wurde er im vergangenen Jahr auch von der traditionellen Grossratsreise ausgeschlossen, was er während der Verhandlung mehrmals als Affront bezeichnete.
Die Verkündung des Urteils wurde auf Freitagnachmittag angekündigt.
Der Beitrag Basler Rechtsaussen-Politiker Eric Weber vor Gericht erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.