Kommission will für flexibles Arbeiten Ausnahmen vom Arbeitsgesetz
Zur Lockerung der Arbeitszeitregeln, etwa für freiwillige Sonntagsarbeit, macht eine Ständeratskommission einen neuen Vorschlag. Bestimmte Branchen und Personen sollen nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Bisher hatte sie ein ...
Zur Lockerung der Arbeitszeitregeln, etwa für freiwillige Sonntagsarbeit, macht eine Ständeratskommission einen neuen Vorschlag. Bestimmte Branchen und Personen sollen nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Bisher hatte sie ein ...
Zur Lockerung der Arbeitszeitregeln, etwa für freiwillige Sonntagsarbeit, macht eine Ständeratskommission einen neuen Vorschlag. Bestimmte Branchen und Personen sollen nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Bisher hatte sie ein Jahresarbeitszeitmodell vorgeschlagen.
Die Arbeit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) an der umstrittenen Vorlage, die auf eine parlamentarische Initiative von alt Ständerat Konrad Graber (Mitte/LU) zurückgeht, hatte längere Zeit geruht. Die Kommission wollte abwarten, ob die Sozialpartner für das Anliegen eine Lösung finden, die sich auf dem Verordnungsweg umsetzen lässt.
Nur unter Voraussetzungen
Obwohl diese Arbeiten laut Mitteilung laufen, nahm die WAK-S ihre Arbeit nun wieder auf. Das Hauptanliegen, nämlich die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit kurz zu unterbrechen und freiwillig am Sonntag zu arbeiten, lasse sich mit dem geltenden Arbeitsrecht nicht umsetzen, begründet sie dies.
Für die Ausnahmen vom Arbeitsgesetz entschied sich die WAK-S mit 8 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit beantragt, Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen solche Ausnahmen möglich sind.
Sie sollen auf Betriebe beschränkt sein, die hauptsächlich in den Bereichen Beratung, Informationstechnologie, Wirtschaftsprüfung und Treuhand arbeiten. Bedingung ist dabei, dass die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schriftlich zustimmen.
Gesundheitsschutz soll dennoch gelten
Weitere Kriterien sind eine Vorgesetztenfunktion und ein Brutto-Einkommen von über 120’000 Franken. Zudem nennt die WAK-S einen höheren Bildungsabschluss und «grosse Autonomie» bei der Einteilung der Arbeitszeit. Die Vorschriften zum Gesundheitsschutz sollen explizit auch für Gruppen gelten, die vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind.
Die Minderheit lehnt das Anliegen auch mit dem neu eingeschlagenen Weg ab. Das Arbeitsrecht sei genügend flexibel für Anpassungen an technologische und gesellschaftliche Veränderungen. Die Minderheit stört sich auch daran, dass die Sozialpartnerschaft übergangen wird. Das sei weder lösungsorientiert noch verspreche es Erfolg.
Bevor der Ständerat entscheidet, soll sich der Bundesrat nochmals zur Vorlage äussern. So will es die Kommission. Frühestens im Sommer soll die kleine Kammer deshalb über die Vorlage entscheiden.
Nein zu Motionen zu Homeoffice
Der Bundesrat war mit dem bisher eingeschlagenen Weg der WAK-S, einem Jahresarbeitszeitmodell für mehr Personen, nicht einverstanden. Er hatte kritisiert, dass die Sozialpartner nicht einbezogen worden seien und deshalb nur «geringe Erfolgschancen» für die Vorlage gesehen.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte bezweckt, dass mehr Menschen nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten: Arbeitgeber sollen künftig Vorgesetzte und Fachspezialisten, die mindestens 120’000 Franken verdienen oder einen höheren Bildungsabschluss haben, einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellen können.
Abgelehnt hat die WAK-S zwei Motionen, die gesetzliche Grundlagen für die Arbeit im Homeoffice verlangen. Die Mehrheit findet, dass der heutige rechtliche Rahmen genüge, um die Arbeit daheim zu regeln.
Der Beitrag Kommission will für flexibles Arbeiten Ausnahmen vom Arbeitsgesetz erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.