Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde von Spiess-Hegglin ein
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Zwischenentscheid des Zuger Obergerichts vom vergangenen September eingetreten. Das Obergericht hatte es abgelehnt, vorsorgliche Massnahmen gegenüber einer ...
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Zwischenentscheid des Zuger Obergerichts vom vergangenen September eingetreten. Das Obergericht hatte es abgelehnt, vorsorgliche Massnahmen gegenüber einer ...
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Zwischenentscheid des Zuger Obergerichts vom vergangenen September eingetreten. Das Obergericht hatte es abgelehnt, vorsorgliche Massnahmen gegenüber einer Journalistin anzuordnen.
In der Sache ist das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde von Spiess-Hegglin eingetreten. Das Urteil vom 1. September 2021 hatte ein vor dem Hauptverfahren gestelltes Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zum Gegenstand. Es ist deshalb ein Zwischenentscheid und vor Bundesgericht nur anfechtbar, wenn es einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann.
Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Die Beschwerde führende Partei müsse in einem solchen Fall darlegen, inwiefern diese Voraussetzung erfüllt ist. Spiess-Hegglin habe sich nicht dazu geäussert. Das habe zur Folge, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden könne. Entsprechend könne sich das Bundesgericht auch nicht zu den Beanstandungen äussern, die Spiess-Hegglin gegen das Urteil vom 1. September 2021 erhebt.
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