Erfolg für Betreiber von Lehrerbewertungs-App vor Gericht
In Österreich ist die Lehrer-App «Lernsieg», in der Lehrpersonen mit Sternen bewertet werden, doch zulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden, wie die «Kronen Zeitung» am Samstag berichtete. Wenn ...
In Österreich ist die Lehrer-App «Lernsieg», in der Lehrpersonen mit Sternen bewertet werden, doch zulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden, wie die «Kronen Zeitung» am Samstag berichtete. Wenn ...
In Österreich ist die Lehrer-App «Lernsieg», in der Lehrpersonen mit Sternen bewertet werden, doch zulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden, wie die «Kronen Zeitung» am Samstag berichtete.
Wenn Schülerinnen und Schüler ihre Beurteilungen mit Namen unterzeichnen müssten, wie es indirekt die Vorinstanz des Oberlandesgerichts Wien gefordert hatte, wäre demnach möglicherweise die Meinungsfreiheit in Gefahr, hiess es zur Begründung.
Der Streit um die App tobt seit Jahren. Für die Anwendung wurde eine Datenbank mit rund 90’000 Lehrpersonen und den entsprechenden Schulen angelegt. Schülerinnen und Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.
Im Dezember hatte der Betreiber einen Rückschlag vor dem Oberlandesgericht Wien erlitten. Es hatte in einem Berufungsverfahren einem Lehrer recht gegeben, der wegen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geklagt hatte.
Laut dem Oberlandesgericht muss «Lernsieg» die Nutzung der Daten des Lehrers unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihn nur seine (Ex-)Schüler bewerten können. Der Oberste Gerichtshof entschied nun laut «Krone» anders: Müssten Schüler mit Namen bewerten, bestünde die Gefahr, dass sie gar keine Bewertung abgeben. Dies wäre eine Gefahr der Meinungsäusserungsfreiheit, damit wäre die App in Gefahr.
Der Beitrag Erfolg für Betreiber von Lehrerbewertungs-App vor Gericht erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.