Lichtpflicht nun auch am Tag
Immer wieder geschehen Verkehrsunfälle, in denen Velofahrerinnen und -fahrer teils schwer verletzt werden. Und je schneller die Zweiräder – insbesondere E-Bikes – unterwegs sind, umso öfter werden sie ...
Immer wieder geschehen Verkehrsunfälle, in denen Velofahrerinnen und -fahrer teils schwer verletzt werden. Und je schneller die Zweiräder – insbesondere E-Bikes – unterwegs sind, umso öfter werden sie ...
Immer wieder geschehen Verkehrsunfälle, in denen Velofahrerinnen und -fahrer teils schwer verletzt werden. Und je schneller die Zweiräder – insbesondere E-Bikes – unterwegs sind, umso öfter werden sie übersehen. Um diese Verkehrsteilnehmenden schneller erkennen zu können, wird das Tagfahrlicht für E-Bikes ab dem 1. April Pflicht. Bei guten Wetterverhältnissen reicht tagsüber ein weisses, ruhendes Licht vorne am Velo. Bei Regen, Nebel, in der Dämmerung oder Dunkelheit ist zudem ein rotes, ruhendes Rücklicht Vorschrift. Wird diese neue Regel nicht eingehalten, drohen Bussen von 20 Franken. Blinkende Lichter dürfen übrigens nur als Ergänzung zum ruhenden Licht verwendet werden – dies gilt nicht nur in der Nacht, sondern auch am Tag.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Donnerstag, 24. März 2022, zu lesen.
Der Beitrag Lichtpflicht nun auch am Tag erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.