Vor Bundesgericht abgeblitzt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Chefs einer Schalungsfirma aus der March abgewiesen, der seinen Angestellten mit einem Winkelschleifer geschlagen hatte. Die Lausanner Richter bestätigen die auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von ...
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Chefs einer Schalungsfirma aus der March abgewiesen, der seinen Angestellten mit einem Winkelschleifer geschlagen hatte. Die Lausanner Richter bestätigen die auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von ...
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Chefs einer Schalungsfirma aus der March abgewiesen, der seinen Angestellten mit einem Winkelschleifer geschlagen hatte. Die Lausanner Richter bestätigen die auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Der Chef hatte, wie schon vor Straf- und Kantonsgericht, auch vor Bundesgericht eine andere mögliche Variante des Hergangs vorgebracht.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 12. April, zu lesen
Der Beitrag Vor Bundesgericht abgeblitzt erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.