700-jähriges Haus illegal abgebrochen
In Illgau wurde ein Haus dem Erdboden gleichgemacht – und dies, bevor die Frist, um gegen den von der Schwyzer Regierung gebilligten Abbruch Beschwerde einzureichen, abgelaufen war. Das Brisante daran: Bei der Immobilie handelt es sich um ...
In Illgau wurde ein Haus dem Erdboden gleichgemacht – und dies, bevor die Frist, um gegen den von der Schwyzer Regierung gebilligten Abbruch Beschwerde einzureichen, abgelaufen war. Das Brisante daran: Bei der Immobilie handelt es sich um ...
In Illgau wurde ein Haus dem Erdboden gleichgemacht – und dies, bevor die Frist, um gegen den von der Schwyzer Regierung gebilligten Abbruch Beschwerde einzureichen, abgelaufen war. Das Brisante daran: Bei der Immobilie handelt es sich um ein Haus aus dem 14. Jahrhundert. In einem Schreiben begründet die Regierung, dass der Unterschutzstellung «erhebliche private Interessen» gegenüberstünden. So begründet der Hauseigentümer den Abbruch unter anderem damit, dass sich im Haus teils Räume mit lediglich einer Raumhöhe von 1,7 Meter befunden hätten, und dies ohne Heizung oder Isolation.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 19. April, zu lesen
Der Beitrag 700-jähriges Haus illegal abgebrochen erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.