Schutzmaske nicht getragen – gebüsst
Wer während der besonderen Lage in öffentlich zugänglichen Innenräumen als Serviceangestellte ohne Maske erwischt wurde, konnte gebüsst werden. So ergangen ist es einer Serviceangestellten im November 2020. Sie stand ...
Wer während der besonderen Lage in öffentlich zugänglichen Innenräumen als Serviceangestellte ohne Maske erwischt wurde, konnte gebüsst werden. So ergangen ist es einer Serviceangestellten im November 2020. Sie stand ...
Wer während der besonderen Lage in öffentlich zugänglichen Innenräumen als Serviceangestellte ohne Maske erwischt wurde, konnte gebüsst werden. So ergangen ist es einer Serviceangestellten im November 2020. Sie stand kürzlich vor Bezirksgericht und wehrte sich gegen einen Strafbefehl (wir berichteten). Die heute 46-Jährige ist geständig, die Maske kurzzeitig, ein, zwei Minuten, nicht getragen zu haben. Sie habe die Schutzmaske nicht ganz korrekt getragen, um beim Aufwischen von Scherbenresten freie Sicht zu haben und um sich so selbst nicht zu gefährden, erklärte sie dem Richter.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Mittwoch, 15. Juni, zu lesen
Der Beitrag Schutzmaske nicht getragen – gebüsst erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.