Keine Gründe zum Einschreiten
Der Kanton Schwyz tritt beim Spital Einsiedeln nur als «Leistungseinkäufer» auf. Deshalb hat er auch in Zusammenhang mit der Kündigungswelle auf Stufe Assistenzärzte keinen direkten Handlungsbedarf. Wie das kantonale ...
Der Kanton Schwyz tritt beim Spital Einsiedeln nur als «Leistungseinkäufer» auf. Deshalb hat er auch in Zusammenhang mit der Kündigungswelle auf Stufe Assistenzärzte keinen direkten Handlungsbedarf. Wie das kantonale ...
Der Kanton Schwyz tritt beim Spital Einsiedeln nur als «Leistungseinkäufer» auf. Deshalb hat er auch in Zusammenhang mit der Kündigungswelle auf Stufe Assistenzärzte keinen direkten Handlungsbedarf. Wie das kantonale Departement des Innern erklärt, lagen keine Gründe vor, um dem Spital Einsiedeln die Betriebsbewilligung zu entziehen oder die Leistungsaufträge anzupassen.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 30. August 2022, zu lesen.
Der Beitrag Keine Gründe zum Einschreiten erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.