Zürcher Staatsanwaltschaft will Brian nicht aus Gefängnis lassen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung des bekanntesten Häftlings der Schweiz nicht akzeptieren. Brian soll wegen eines neuen Verfahrens von der Sicherheitshaft direkt in Untersuchungshaft versetzt werden. Die Anwälte des ...
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung des bekanntesten Häftlings der Schweiz nicht akzeptieren. Brian soll wegen eines neuen Verfahrens von der Sicherheitshaft direkt in Untersuchungshaft versetzt werden. Die Anwälte des ...
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung des bekanntesten Häftlings der Schweiz nicht akzeptieren. Brian soll wegen eines neuen Verfahrens von der Sicherheitshaft direkt in Untersuchungshaft versetzt werden.
Die Anwälte des 26-Jährigen zeigten sich am Donnerstagnachmittag an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz erschüttert über die jüngste Entwicklung im Falle ihres Mandanten. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft vereitle die für Montag geplante Entlassung Brians aus dem Gefängnis.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie nicht gegen die am Dienstag bekannt gewordene Verfügung des Obergerichts zu Brians Entlassung aus der Sicherheitshaft vorgehe. Stattdessen beantragt sie Untersuchungshaft wegen eines hängigen Verfahrens, in welchem Brian 33 Delikte zur Last gelegt werden, die er zwischen November 2018 und Juni 2022 begangen haben soll.
Es gehe dabei um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und einfache Körperverletzung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht Wiederholungsgefahr.
«Er befand sich in einer Notstandssituation»
Laut Brians Anwälten betreffen die Vorfälle ausschliesslich die Zeit, in der er in Einzelhaft sass. «Brian wehrte sich gegen diese unzulässige Form der Isolationshaft, er befand sich in einer Notstandssituation», sagte Rechtsanwalt Thomas Häusermann.
Sowohl der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, als auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter kritisierten die Haftbedingungen von Brian zu dieser Zeit.
«Brian hat sich aufgelehnt gegen diese unmenschlichen Haftbedingungen. Und dafür soll er nun in Untersuchungshaft», sagte Häusermann.
Der Betroffene selber habe gefasst, aber enttäuscht auf die Nachricht reagiert. «Du wirst entlassen, aber bleibst im Gefängnis. Stellen Sie sich einmal vor, wie diese Nachricht bei ihm angekommen sein muss», sagte Rechtsanwalt Bernard Rambert. Brian habe am Telefon gesagt, dass er sicher sei, dass das Recht eines Tages auf seiner Seite sein werde.
Dessen Anwälte wollen Rechtsmittel gegen die erneute Untersuchungshaft ergreifen, beurteilen die Aussichten auf Erfolg aber als bescheiden.
Die Anwälte kritisierten zudem, dass eine von ihnen eingereichte Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Folter im Zusammenhang mit Brians Haftbedingungen von den Behörden auf die lange Bank geschoben würden. Seit über einem Jahr sei in der Sache praktisch nichts passiert.
Entlassung aus der Haft nicht absehbar
Über den neuen Antrag auf Untersuchungshaft wird das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich voraussichtlich nächste Woche entscheiden. Der Entscheid kann an das Obergericht und danach an das Bundesgericht weitergezogen werden. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid muss Brian laut seinen Anwälten auf jeden Fall im Gefängnis bleiben.
Das Obergericht des Kantons Zürich gab am Dienstag bekannt, dass Brian bereits in wenigen Tagen aus der Sicherheitshaft entlassen werden solle. Das Gericht begründete seinen Entscheid mit der Gefahr der sogenannten Überhaft.
Brian befindet sich seit über fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Es besteht nach Ansicht des Gerichts die Gefahr, dass die Strafe, die Brian aus einem noch laufenden Verfahren erhalten könnte, geringer ausfällt als die fünf Jahre, die er bereits abgesessen hat.
Der Beitrag Zürcher Staatsanwaltschaft will Brian nicht aus Gefängnis lassen erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.