Bundesverwaltungsgericht bestätigt vereinzelte Preisabsprachen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat vereinzelte Preisabsprachen bei der Luftfracht bestätigt. Drei Beschwerden gegen die Sanktionen der Wettbewerbskommission (Weko) wurden vom BVGer aber vollständig gutgeheissen. Die drei betroffenen ...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat vereinzelte Preisabsprachen bei der Luftfracht bestätigt. Drei Beschwerden gegen die Sanktionen der Wettbewerbskommission (Weko) wurden vom BVGer aber vollständig gutgeheissen. Die drei betroffenen ...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat vereinzelte Preisabsprachen bei der Luftfracht bestätigt. Drei Beschwerden gegen die Sanktionen der Wettbewerbskommission (Weko) wurden vom BVGer aber vollständig gutgeheissen.
Die drei betroffenen Unternehmen transportierten ihre Fracht zuerst auf dem Landweg in ein EU-Land und anschliessend per Flugzeug in ein Drittland, wie das BVGer am Dienstag mitteilte. Daher sei die Weko für diese Unternehmen gar nicht zuständig gewesen.
In fünf Fällen stellte die Weko aber laut BVGer korrekterweise einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht «wegen Teilnahme an einer Vereinbarung oder zumindest an einer abgestimmten Verhaltensweise» fest. Das BVGer reduzierte jedoch die jeweiligen Sanktionen, da es das Verhalten der beteiligten Unternehmen als weniger schwerwiegend einstuft als die Vorinstanz.
Insgesamt sanktionierte die Weko 2014 elf Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen zur Zahlung von insgesamt elf Millionen Franken.
Der Beitrag Bundesverwaltungsgericht bestätigt vereinzelte Preisabsprachen erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.