Swisscom unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Sunrise
Die Swisscom hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Streit um Zinszahlungen zugunsten von Sunrise ausgesprochen. Der zweitgrösste Schweizer Telekomkonzern hatte die Methode beanstandet, wie ...
Die Swisscom hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Streit um Zinszahlungen zugunsten von Sunrise ausgesprochen. Der zweitgrösste Schweizer Telekomkonzern hatte die Methode beanstandet, wie ...
Die Swisscom hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Streit um Zinszahlungen zugunsten von Sunrise ausgesprochen.
Der zweitgrösste Schweizer Telekomkonzern hatte die Methode beanstandet, wie die Swisscom Rückforderungen von überhöhten Preisen beim Zugang zum Swisscom-Kupfernetz verzinst. Die Swisscom wollte die Rückforderungen auf Basis eines Referenzsatzes, nämlich des 12-Monats-Franken-Liborsatzes, plus einen Zuschlag von 1,3 Prozent verzinsen.
Dieses Zinsmodell wurde jahrelang angewendet, bis Sunrise im April 2019 eine neue Zinsregelung forderte, die sich an den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital WACC) orientiert. Denn eine Verzinsung von Rückforderungen auf Basis des Referenzzinssatzes Libor habe dazu geführt, dass wegen der negativen Zinsen in den letzten Jahren Rückforderungen praktisch nicht verzinst worden seien, argumentierte Sunrise.
Weil sich die beiden Telekomkonzerne nicht einigen konnten, gelangte Sunrise an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Der Regulator der Telekombranche entschied sich in einer Verfügung zugunsten von Sunrise. Die Swisscom zog den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Swisscom-Beschwerde abgewiesen
Dieses wies die Beschwerde der Swisscom ab, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am (heutigen) Mittwoch veröffentlicht wurde: «Zusammenfassend hat die Vorinstanz ihr Ermessen korrekt ausgeübt, indem sie auf den WACC der Branche abgestellt hat.»
Gemäss Bundesverwaltungsgericht kann dieses Urteil auch nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Es ist somit endgültig.
Siegerin Sunrise zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Urteil: Mit der Verzinsung beruhend auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Telekombranche werde Sunrise dafür entschädigt, dass das Geld aufgrund zu hoher Preise der Swisscom vorerst nicht anders habe investiert werden können. Gleichzeitig solle durch die WACC-Verzinsung der Anreiz für die Swisscom verhindert werden, zu hohe Zugangspreise zu verlangen und Sunrise damit Geld für einige Zeit zu entziehen.
Um welche Summen es geht, wollte Sunrise nicht bekannt geben. Auch die Swisscom nannte keine Beträge. Eine Konzernsprecherin sagte, die Swisscom nehme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis und werde die Verträge entsprechend auf die neue Zinsregelung anpassen.
Der Beitrag Swisscom unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Sunrise erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.