Widerspruchslösung kann frühestens 2025 eingeführt werden
Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende kann frühestens im dritten Jahr nach der Annahme des neuen Transplantationsgesetzes durch das Stimmvolk eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte ...
Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende kann frühestens im dritten Jahr nach der Annahme des neuen Transplantationsgesetzes durch das Stimmvolk eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte ...
Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende kann frühestens im dritten Jahr nach der Annahme des neuen Transplantationsgesetzes durch das Stimmvolk eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden SRF-Bericht.
Grund dafür sei die in der Schweiz noch nicht sehr weit verbreitete elektronische Identifikation, hiess es beim BAG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese E-Identifikation sei aber nötig, um das vom BAG vorgesehene digitale Register überhaupt einzuführen zu können.
Ausserdem müsse die Umsetzung des Gesetzes noch im Verordnungsrecht geregelt werden. Im Mai letzten Jahres hatten rund zwei Drittel der Abstimmenden dem neuen Transplantationsgesetz zugestimmt. Damit wird jeder und jede grundsätzlich Organspender oder Organspenderin, ausser er oder sie hat eine Spende zu Lebzeiten ausdrücklich abgelehnt.
Der Beitrag Widerspruchslösung kann frühestens 2025 eingeführt werden erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.