Aargauer Regierung ruft Notlage im Asylwesen aus
Der Aargauer Regierungsrat hat mit der Ausrufung der Notlage im Asylwesen die rechtliche Grundlage für zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen. Der Kanton will 560 Plätze für geflüchtete Menschen in unterirdischen ...
Der Aargauer Regierungsrat hat mit der Ausrufung der Notlage im Asylwesen die rechtliche Grundlage für zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen. Der Kanton will 560 Plätze für geflüchtete Menschen in unterirdischen ...
Der Aargauer Regierungsrat hat mit der Ausrufung der Notlage im Asylwesen die rechtliche Grundlage für zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen. Der Kanton will 560 Plätze für geflüchtete Menschen in unterirdischen Anlagen in Betrieb nehmen.
Die Anzahl der vom Bund in den letzten Wochen und Monaten dem Kanton Aargau zugewiesenen Asylsuchenden und der aktuelle Zustrom von Geflüchteten könnten mit den bestehenden Unterkunftskapazitäten nicht mehr bewältigt werden, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit.
Der Kanton Aargau habe in den letzten Monaten rund 1000 zusätzliche Plätze in kantonalen Unterkünften geschaffen und darin die verfügbaren Plätze bereits verdichtet. Bei der Ausrufung der Notlage stützt sich der Regierungsrat aus das kantonale Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.
Im Vordergrund stehe die Bereitstellung von Sanitätsstellen. Gemeinden könnten nun verpflichtet werden, solche Anlagen für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.
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