Ehemann in Genf schuldig der fahrlässigen Tötung – Mord-Freispruch
Die Genfer Justiz hat einen 72-Jährigen, der wegen Mordes an seiner Frau im Jahr 2016 angeklagt war, in der Berufung freigesprochen. Der Mann erhielt am Donnerstag aber drei Jahre Haft mit Teilbewährung für einen angeblichen Unfall beim Sexspiel.
Die Genfer Justiz hat einen 72-Jährigen, der wegen Mordes an seiner Frau im Jahr 2016 angeklagt war, in der Berufung freigesprochen. Der Mann erhielt am Donnerstag aber drei Jahre Haft mit Teilbewährung für einen angeblichen Unfall beim Sexspiel.
In erster Instanz war der heute 72-jährige Geschäftsmann für schuldig befunden worden, seine Frau durch Ersticken getötet zu haben. Er war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat hatte sich im Februar 2016 in der Wohnung der damals 66-jährigen Ehefrau ereignet.
Der Angeklagte hatte behauptet, sie sei aufgrund eines Schwächeanfalls eines natürlichen Todes gestorben. Er hatte erklärt, dass er sie auf dem Badezimmerboden gefunden und in Panik ins Schlafzimmer gezogen und auf das Bett gehoben habe.
Kurz vor seinem Berufungsverfahren, das vergangene Woche stattfand, hatte der Mann der Justiz eine neue Erklärung geliefert. Seiner Meinung nach war der Tod seiner Frau das Ergebnis eines erotischen Erstickungsspiels, das schief gelaufen war. Er habe aus Scham nicht darüber sprechen können.