Anklage fordert im Zürcher Obdachlosen-Prozess stationäre Massnahme
Der 21-jährige Mann, der im September 2021 bei einem Gemeinschaftszentrum (GZ) einen schlafenden Obdachlosen brutal tötete, hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich versichert, wie leid ihm alles tue. Die extreme Gewalt erklärte er mit Alkohol- und Drogenkonsum.
Der 21-jährige Mann, der im September 2021 bei einem Gemeinschaftszentrum (GZ) einen schlafenden Obdachlosen brutal tötete, hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich versichert, wie leid ihm alles tue. Die extreme Gewalt erklärte er mit Alkohol- und Drogenkonsum.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes und weiterer Delikte. Die Freiheitsstrafe soll aber zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Die Entlassung hängt dabei vom Behandlungserfolg ab.
Der Beschuldigte erklärte, er habe den Mann ausrauben wollen. Dieser habe aber kein Geld gehabt. Da sei er auf ihn los gegangen. Seine Gewaltorgie filmte er mit dem Handy, die Aufnahmen teilte er.
Am frühen Morgen des 19. September 2021 befand sich der Schweizer auf dem Heimweg vom Ausgang. Als er beim GZ den 66- jährigen Obdachlosen sah, der in seinem Schlafsack auf einer Bank schlief, beschimpfte er ihn und attackierte ihn unvermittelt. Er habe ihn «zu Tode gestampft und getreten», sagte die Staatsanwältin.