Staatsanwältin verlangt Freiheitsstrafe von 18,5 Jahre nach Tötung
Im Prozess zum Tötungsdelikt von Ostermundigen BE hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monate verlangt. Dem 23-Jährigen wird vorgeworfen, im August 2021 eine 20-jährige Frau getötet zu haben.
Im Prozess zum Tötungsdelikt von Ostermundigen BE hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monate verlangt. Dem 23-Jährigen wird vorgeworfen, im August 2021 eine 20-jährige Frau getötet zu haben.
Für die Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte wegen Mord, qualifiziertem Raub und betrügerischem Gebrauch einer Datenverarbeitungsanlage schuldig zu sprechen. Dies verlangte die Staatsanwältin an der Verhandlung am Regionalgericht Bern-Mittelland. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der Angeklagte den Tod des Opfers verursacht habe.
Der Angeklagte sei am Abend vor der Tat zu seinem Opfer gegangen. Er habe ihr Gefühle und Liebe vorgegaukelt, sagte die Staatsanwältin. Beide waren vor mehreren Jahren für einige Monate ein Paar. Sie hätten beim erneuten Treffen mehrmals Sex gehabt. Den nächsten Tag hätten sie zusammen in der Wohnung des Opfers verbracht.
Ein Laptop und 830 Franken
Für die Staatsanwältin ist der Mann nicht für die Liebe, sondern für einen Laptop zur Frau gegangen. Er habe diesen für seine Ausbildung gebraucht. Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem das Opfer geschlagen, mit einem Duschschlauch gewürgt und in die mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gelegt worden sei. Diese grausame Drangsalierung habe zum Tod geführt, so die Staatsanwältin.
Nach der Tat habe er mit dem Mobiltelefon des Opfers sich Geld überwiesen, dies würden die ausgewerteten Daten der Telefone zeigen. Der Angeklagte habe in der Folge versucht, die Spuren in der Wohnung zu verwischen. Er sei anschliessend mit dem Zug von Ostermundigen nach Hause gefahren.
Am Bahnhof in Bern habe er sich noch etwas zu essen gekauft. Auf der Heimfahrt habe er dann mit dem gestohlenen Geld Schulden an Bekannte beglichen. Am Folgetag habe er mit dem Laptop des Opfers die Schule besucht. Er habe sein Leben so als Nichts gewesen wäre weitergeführt, kam die Staatsanwältin zum Schluss.