Covid-Zertifikat an Freiburger Hochschulen war unverhältnismässig
Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Der Kanton hätte eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen.
Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Der Kanton hätte eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen.
Die Verordnung, die den Zugang zu den Hochschulen von der Vorlage eines Covid-Zertifikats abhängig machte, wurde im September 2021 vom Freiburger Staatsrat verabschiedet. 22 Studierende hatten gegen diese Bestimmung beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil heisst das Gericht die Beschwerde gut und stellt fest, dass diese Einschränkung verfassungswidrig war.
Studierende, die gegen das Coronavirus weder geimpft noch von ihm genesen waren, mussten sich regelmässigen Tests unterziehen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Und ab Oktober 2021 waren solche Tests kostenpflichtig. Bei Kosten von 30 Franken pro Test ergaben sich daraus während eines Semesters 840 Franken, so die Argumentation des Gerichts. (Urteil 2C_810/2021 vom 31. 3. 2023)