Covid-Zertifikat an Freiburger Hochschulen war unverhältnismässig
Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Der Kanton hätte eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen.
Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Der Kanton hätte eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen.
Die Verordnung, die den Zugang zu den Hochschulen von der Vorlage eines Covid-Zertifikats abhängig machte, wurde im September 2021 vom Freiburger Staatsrat verabschiedet. 22 Studierende hatten eine Beschwerde eingereicht.
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hiess das Gericht die Beschwerde gut. Die Einschränkung sei verfassungswidrig gewesen. Ob es sich um den letzten Richterspruch in der Sache handelt, ist unklar. Die Freiburger Kantonsregierung erwägt ein Revisionsbegehren, wie das Bundesgericht am Freitagnachmittag mitteilte.
Studierende, die gegen das Coronavirus weder geimpft noch von ihm genesen waren, mussten sich regelmässigen Tests unterziehen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Und ab Oktober 2021 waren solche Tests kostenpflichtig. (Urteil 2C_810/2021 vom 31. 3. 2023)