«Republik»-Journalist schweigt zu Vorwürfen von ETH-Professor
Ein Journalist der «Republik» hat sich am Dienstag am Bezirksgericht Zürich nicht zum Vorwurf der Rufschädigung geäussert. Diesen hatte ein ETH-Professor nach einem Artikel erhoben.
Ein Journalist der «Republik» hat sich am Dienstag am Bezirksgericht Zürich nicht zum Vorwurf der Rufschädigung geäussert. Diesen hatte ein ETH-Professor nach einem Artikel erhoben.
Er werde seinen Anwalt sprechen lassen, sagte der Journalist am Dienstag. So äusserte er sich auch nicht zum angeblich geheimen Status eines Untersuchungsberichts, der im Artikel zitiert wurde.
Unter anderem wurde dem Professor im «Republik»-Artikel zur Last gelegt, Doktoranden ausspioniert und seine Institutsleiterin verbal attackiert zu haben. Der Untersuchungsbericht habe dem Professor gravierendes rechtswidriges Verhalten nachgewiesen, schrieb der Journalist zudem.
Die Staatsanwaltschaft hat auf eine Teilnahme am Prozess verzichtet. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 140 mal 120 Franken. Ausserdem soll der Journalist eine Busse von 2000 Franken bezahlen.
Der Prozess wird mit den Plädoyers des Anwalts des Professors und des Verteidigers fortgesetzt.