Freispruch für Wirt der Zermatter Walliserkanne
Der Wirt des Zermatter Restaurants Walliserkanne ist vor dem Bezirksgericht Visp vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Covid-Gesetz freigesprochen worden. Begründet wird der Freispruch mit nicht verwertbaren Beweisen.
Der Wirt des Zermatter Restaurants Walliserkanne ist vor dem Bezirksgericht Visp vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Covid-Gesetz freigesprochen worden. Begründet wird der Freispruch mit nicht verwertbaren Beweisen.
Der Anwalt des Gasthausbetreibers, David Zollinger, bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des Onlineportals der Zeitung «Walliser Bote». Das Gericht habe einen Grossteil der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft der Anklage unterlegte, nicht zugelassen.
Im Verfahren seien Zeugen einvernommen und Personen befragt worden, ohne dass der Angeklagte und dessen Verteidiger darüber informiert und zu den Befragungen eingeladen worden seien. Das habe das Mitwirkungs- und Teilnahmerecht des Angeklagten verletzt, schreibt das Newsportal.
Der Staat muss zudem die Kosten des Verfahrens bezahlen. Weiter wurde dem Wirt eine Entschädigung für den anwaltlichen Aufwand zugesprochen. Er hatte sich vor Gericht gegen eine drohende Busse gewehrt.