Angeklagter streitet Absicht zur Ausreise nach Syrien ab
Der mutmassliche IS-Anhänger aus dem Kanton Schaffhausen hat vor dem Bundesstrafgericht bestritten, dass er 2019 nach Syrien ausreisen wollte. Ein Syrien-Rückkehrer der Winterthurer Salafistengruppe war ein enger Bekannter.
Der mutmassliche IS-Anhänger aus dem Kanton Schaffhausen hat vor dem Bundesstrafgericht bestritten, dass er 2019 nach Syrien ausreisen wollte. Ein Syrien-Rückkehrer der Winterthurer Salafistengruppe war ein enger Bekannter.
Er habe sich von den Leuten der Gruppe in Winterthur akzeptiert und aufgenommen gefühlt. Dort lernte er im März 2019 einen Syrien-Rückkehrer kennen, der sich als Minderjähriger mit seiner Schwester der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschloss. Nach seiner Rückkehr wurde er verurteilt. Unterdessen hat die Bundesanwaltschaft (BA) erneut Anklage gegen diesen jungen Mann beim Bundesstrafgericht eingereicht.
Der Rückkehrer hat den Angeklagten beeindruckt, wie dieser vor dem Bundesstrafgericht aussagte. Er habe Arabisch gesprochen und sei eine Art Autorität in Winterthur gewesen. Allerdings habe der Rückkehrer nie erzählt, was er in Syrien gemacht habe. Sie hätten immer wieder Zeit miteinander verbracht.
Eine Ausreise nach Syrien habe er selbst aber nie geplant, sagte der Angeklagte. Er bestritt auch, dass er mit einer in Österreich wohnenden Minderjährigen in den Dschihad habe ziehen wollen. Zwar habe er beabsichtigt, sie zu heiraten. Dadurch habe er sie jedoch von ihrem Vorhaben nach Syrien zu reisen abbringen wollen – entgegen den anderslautenden Chat-Nachrichten, die er mir ihr und anderen ausgetauscht habe.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem in Schaffhausen wohnhaften Türken vor, eine Minderjährige in ihrem Ansinnen zur Ausreise nach Syrien bestärkt zu haben. Zudem soll er Propagandamaterial für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hergestellt und verbreitet haben. Ausserdem soll er über die Crowdfunding-Website «Gofundme» Spenden für die Befreiung von gefangenen IS-Mitgliedern gesammelt haben.