Bieler Gericht lässt DNA-Spuren als Beweismittel zu
Die DNA-Spuren des Beschuldigten im Bieler Mordprozess sind als Beweismittel zugelassen. Das hat das Regionalgericht in Biel entschieden.
Die DNA-Spuren des Beschuldigten im Bieler Mordprozess sind als Beweismittel zugelassen. Das hat das Regionalgericht in Biel entschieden.
Es hat am Dienstag einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, die DNA-Beweise aus rechtlichen Gründen für unverwertbar zu erklären. Sie spielen in dem Fall eine zentrale Rolle.
Der 65-jährige Angeklagte soll 1999 an einem brutalen Raubüberfall auf eine Familie in Biel-Mett beteiligt gewesen sein. Er bestreitet dies. Bei dem Überfall wurde ein junger Mann erschossen. Jahrelang fahndeten die Ermittler vergeblich nach der Täterschaft. Auf eine heisse Spur stiessen sie erst vor wenigen Jahren.
Der Beschuldigte meldete 2015 bei der Polizei einen Einbruch in seinen Kiosk in Bern. Die Polizei nahm darauf einen Abstrich seiner Wangenschleimhaut vor. Die DNA-Spuren stimmten mit DNA-Spuren am Bieler Tatort überein.
Der Verteidiger sagte am Dienstag, sein Mandant sei 2015 von der Polizei getäuscht worden. Diese habe ihm zu verstehen gegeben, sie brauche die DNA von ihm als Kioskbesitzer, um diese von allfälligen DNA-Spuren des Einbrechers am Tatort unterscheiden zu können.
In Tat und Wahrheit habe die Polizei schon früh den Verdacht gehegt, es könnte sich um einen fingierten Einbruch handeln. Der Beschuldigte sei also getäuscht worden und der Treffer im DNA-Informationssystem illegal zustande gekommen. Deshalb sei es nicht zulässig, die DNA nun als Beweismittel zu verwenden.
Anders sah es das Gericht. Der Abstrich sei ein übliches Vorgehen, um eine sogenannt tatortberechtigte Person als Täter auszuschliessen. Es gebe keinen Beleg, dass der Beschuldigte getäuscht worden sein.
Der Prozess in Biel dauert bis Freitag. Das Urteil soll am 6. Juni verkündet werden.