Covid-Massnahmenkritiker steht in Zürich vor Gericht
Der Corona-Massnahmenkritiker Daniel Stricker steht heute vor dem Bezirksgericht Zürich. Ihm wird vorgeworfen, mit seiner Teilnahme an einer der ersten Corona-Demos im Mai 2020 gegen die Covid-Verordnung verstossen zu haben.
Das Statthalteramt Zürich verurteilte Stricker im März 2022 per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken wegen Verstosses gegen das in der Covid-Verordnung verankerte Kundgebungsverbot mit mehr als fünf Personen.
Gegen diesen Strafbefehl erhob Stricker Einsprache, weswegen es zur Gerichtsverhandlung kommt. Stricker machte am Dienstag vor Bezirksgericht Zürich geltend, er sei am 23. Mai 2020 nicht als Teilnehmer, sondern als Journalist an der «Anti-Lockdown-Demo» auf dem Zürcher Sechseläutenplatz gewesen. Er habe deshalb nicht gegen das Kundgebungsverbot verstossen.