Haartransplantation in Zürich: Verteidiger fordern Freisprüche
Die Anwälte von zwei Krankenschwestern haben am Prozess wegen einer unqualifizierten Haartransplantation in Zürich grösstenteils Freisprüche gefordert. Die Anwältin des Opfers sprach von einem «Gemetzel» beim Eingriff.
Der Mann soll unerträgliche Schmerzen gehabt haben, als er an der Zürcher Bahnhofstrasse behandelt wurde. Sie forderte eine Genugtuung von mindestens 8000 Franken und Schadenersatz. Die Staatsanwältin verlangte bedingte Freiheitsstrafen von zehn Monaten und Landesverweisungen von fünf Jahren.
Die Anwälte der beiden Krankenschwestern schoben die Schuld auf die Hintermänner. Diese hätten gewusst, dass die Frauen keine Ärztinnen seien. Sie hätten den Patienten getäuscht, nicht die Krankenschwestern. Gegen die Hintermänner läuft ein separates Verfahren.
Die Staatsanwältin und die Anwältin des Klägers sagten, die Frauen seien auf Türkisch als Ärztinnen vorgestellt worden. Diese hätten das korrigieren müssen.
Angeblich 50 Spritzen verabreicht
Der Patient habe unter starken Schmerzen gelitten, wirft die Staatsanwältin den Krankenschwestern vor. Bis zu 50 Betäubungsspritzen sollen ihm gesetzt worden sein.
Wenn der Patient von unerträglichen Schmerzen und 50 Betäubungsspritzen berichtet, könne er auch das Ausreissen von Haaren für Spritzen gehalten haben, meinte eine Verteidigerin.
Geringe Geldstrafen verlangt
Die Verteidiger verlangten geringe Geldstrafen für Nebenpunkte wie das Arbeiten ohne Bewilligung und Entschädigungen von über 40’000 Franken für die siebenmonatige Haft. Ihre Mandantinnen hätten sich weder des Betrugs, noch der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht.
Die Polizei hatte im November 2022 mitten in einer Operation eingegriffen und die Frauen verhaftet. Sie sassen seither hinter Gittern. Beim Eingriff hätte ein Arzt zumindest anwesend sein müssen.
Die beiden Türkinnen sind wegen Betrugs, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung und Vergehen gegen das Heilmittelgesetz angeklagt.
Der Richter will die Urteile am späten Abend mündlich eröffnen.