Haartransplantation in Zürich: Teilfreispruch für Krankenschwestern
Der Richter hat zwei Krankenschwestern am Prozess wegen einer unqualifizierten Haartransplantation in Zürich vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Der einfachen Körperverletzung hätten sie sich aber schuldig gemacht.
Die beiden Türkinnen wurden am Montag am Bezirksgericht Zürich zu 8,5 beziehungsweise 8 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der Unterschied ergibt sich durch das mehrfache Arbeiten ohne Bewilligung einer der Beschuldigten.
Die 43-jährige und die 24-jährige Frau, die seit sieben Monaten hinter Gittern sitzen, werden aus dem Gefängnis entlassen. Für die Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren.
Arzt hätte da sein müssen
Ob die Krankenschwestern als Ärztinnen vorgestellt worden seien, lasse sich nicht mehr erstellen, sagte der Richter. Auch nicht, ob die Frauen dies mitgekriegt oder verstanden hätten. Sie könnten nicht wegen Betrugs verurteilt werden, so der Richter.
Hingegen habe der Patient nicht eingewilligt, dass die Transplantation ohne ärztliche Überwachung durchgeführt werde. Die Frauen hätten auch nicht sichergestellt, dass ein Arzt da war. Dies führe zum Schuldspruch wegen Körperverletzung.
Verurteilt wurden die Türkinnen auch wegen Vergehens gegen das Heilmittelgesetz. Die Urteile können noch ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Während Eingriff verhaftet
Die Polizei hatte im November 2022 mitten in einer Haartransplantation an der Bahnhofstrasse eingegriffen und die Frauen verhaftet. Offenbar war sie den Hintermännern schon länger auf der Spur. So war vor Gericht die Rede von einem verdeckten Fahnder, der zum Einsatz gekommen war.