Gericht in Winterthur verurteilt Ex-Microsoft-Verkaufsleiter
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Dienstag einen früheren Verkaufsleiter von Microsoft Schweiz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er soll seinen Arbeitgeber um rund 1,5 Millionen Franken geprellt haben.
Das Gericht hielt es gemäss seinem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil für erwiesen, dass der in der Region Winterthur wohnhafte 65-jährige Schweizer Microsoft durch ein von ihm gesteuertes Konstrukt mit mehreren Firmen finanziell geschadet hat. Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung.
Die Freiheitsstrafe wird im Umfang von 24 Monaten zur Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt. Die verbleibenden sechs Monate gelten durch die rund einjährige Untersuchungshaft als erstanden. Der Verurteilte muss also nicht ins Gefängnis, wenn er während der Probezeit keine neuen Delikte begeht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.