Das «Museum Faesch» kam per Gerichtsbeschluss ins Kunstmuseum Basel
Das Kunstmuseum Basel zeigt in einer Ausstellung Zeichnungen und Drucke aus dem Sammlungsbündel «Museum Faesch». Anlass ist das 200-Jahr-Jubiläum der wenig rühmlichen Einverleibung der Privatsammlung in die Öffentliche Kunstsammlung.
Das «Museum Faesch» war eine der Kunst- und Wunderkammern, von denen es im 17. Jahrhundert in Basel einige gab. Benannt ist sie nach dem Rechtsgelehrten Remigius Faesch (1595-1667), der in seinem Anwesen am Petersplatz vieles sammelte: naturwissenschaftliche Präparate, Münzen sowie weitere Preziosen, Fachliteratur und eben auch Kunst.
Mit den Jahren und den Generationen der Sammlungsverantwortlichen aus der Familie kam da so einiges an Kunstwerken zusammen. Neben Gemälden berühmter Altmeister wie Hans Holbein d. J., Konrad Witz oder Luca Cranach d. Ä. waren dies Tausende Werke auf Papier. Eine kleine Auswahl davon ist nun in einer Ausstellung mit dem Titel «Sammeln im Wandel der Zeit» im Kupferstichkabinett des Kunstmuseums Basel zu sehen.
Präsentiert werden selten gezeigte Werke, wie das Museum schreibt. Darunter viele Resultate von Irrwegen in der Frage, ob es sich um «ächte» Werke oder gut gemachte Kopien handelt. Die Faeschs hatten eine Vorliebe für Holbein und Dürer, aber nur wenige der von ihnen diesen Künstlern zugeschriebenen Drucke oder Zeichnungen hielten einer späteren Überprüfung der Urheber Stand, wie die Ausstellung an zahlreichen Beispielen dokumentiert.
Erst ein kleiner Teil der etwas unübersichtlich zusammengetragenen Sammlung habe wissenschaftlich erforscht werden können, heisst es. Dass dies wenigstens in Ansätzen überhaupt möglich wurde, ist ein «wenig elegantes» Kapitel in der Sammlungsgeschichte des Kunstmuseums respektive der Universität Basel, wie der Historiker André Salvisberg in einer Abhandlung über das «Museum Faesch» schrieb.
Gerichtliche Enteignung
Die Art und Weise, wie die Sammlungsobjekte vor 200 Jahren in den Besitz der Universität kamen – sie gelten gesetzlich heute noch als «Universitätsgut» – wird in der Ausstellung nur angetippt. Denn eigentlich wurde das «Museum Faesch» gegen den Willen der Sammler gerichtlich verstaatlicht. Dabei ging es der Universität mehr um die umfassende Sammlung an juristischer Fachliteratur als um die Kunst.
Die Universität nutzte einen Passus aus, den der Sammlungsgründer Remigius Faesch im Testament verewigt hatte. Demnach sollte das «Museum Faesch» solange in Familienbesitz verbleiben, solange ein Nachkomme mit Juristen-Doktortitel die Sammlung betreuen könne.
Die Familie Faesch konnte somit mehreren Übernahmeversuchen der Universität schadlos widerstehen – bis diese 1832 eine neue Chance witterte. Der damalige Sammlungsbetreuer Johann-Jakob Faesch war zwar Jurist, aber hatte keinen Doktortitel. Das konnte er auch gar nicht haben, denn der Basler Lehrstuhl der Rechtswissenschaften war verwaist.
Während die erste Gerichtsinstanz noch zugunsten der Familie entschied, fällte das Appellationsgericht das Urteil, dass das «Museum Faesch» der Familie entzogen werden sollte. Das Gericht ignorierte sogar die Tatsache, dass der Sammlungsleiter Faesch in der Zwischenzeit im nahegelegenen deutschen Freiburg den Doktortitel erlangt hatte.
Damit wurde die Sammlung gegen dem Wunsch der Gründers nicht nur der Familie weggenommen, sondern auch auseinandergerissen. Die Bücher gingen an die Universität, Münzen sowie weitere Werte an das Historische Museum und die Kunst ans Kunstmuseum, das damit seine auf dem 1661 angekauften Amerbach-Kabinett fussende Sammlung wesentlich bereichern konnte.