Pro Natura will Hochmoor für 650 000 Franken regenerieren
Pro Natura will in Rothenthurm im Gebiet äusserer Bann für 650 000 Franken das Hochmoor regenerieren. Grundeigentümer sind gemäss Amtsblatt die Pro Natura Schwyz und der Schwyzer Naturschutzbund.
Wo das Moor austrocknet, sollen Massnahmen zum Erhalt der Feuchtigkeit durchgeführt werden. Pro Natura hat dazu ein Baugesuch eingereicht.
Pro Natura will in Rothenthurm im Gebiet äusserer Bann für 650 000 Franken das Hochmoor regenerieren. Grundeigentümer sind gemäss Amtsblatt die Pro Natura Schwyz und der Schwyzer Naturschutzbund.
Wie es im Baubeschrieb heisst, hat sich durch den Torfabbau in früheren Jahrhunderten die Topografie auf den beiden Parzellen 518 und 557 im äusseren Bann verändert. Hinzu kam der frühere Bau von Entwässerungsgräben. «Dies hat den natürlichen Wasserfluss stark beeinträchtigt und zu einem Wassermangel für das Moor geführt », heisst es im Baubeschrieb von der Bauherrschaft Pro Natura.
Gräben müssen blockiert werden
Um das Wasser zurückzuhalten, soll der Abfluss in den Gräben an strategischen Stellen und entsprechend der Neigung des Geländes blockiert werden. Dazu werden Holzwände in den Torfkörper bis etwa 40 Zentimeter in den mineralischen Untergrund gerammt. Je nach den Eigenschaften des Grabens an der Stelle des Bauwerks wählt man aus einem Stück gefertigte Holztafeln, oder man baut eine Spundwand.
Sperren werden nach dem Einbau nicht sichtbar sein Die Sperren werden nach dem Einbau mit einer rund 50 Zentimeter dicken Torfschicht gefüllt und danach mit Pflanzensoden gedeckt, welche zuvor am Standort entnommen worden sind. Dadurch wird gewährleistet, dass das Holz feucht bleibt und sich nicht zersetzt. «Die Baumassnahmen im Moor werden bald nicht mehr als solche erkennbar sein»,heisst im Beschrieb weiter. Ebenfalls wird der bestehende Graben mit Torf aufgefüllt. Wo der Graben bis in den mineralischen Untergrund reicht, wird er im unteren Teil mit Lehm aufgefüllt. Insgesamt werden so 600 Kubikmeter Torf entnommen und vor Ort wieder eingesetzt.
Die Baumassnahmen werden über mehrere Jahre verteilt. Die Ausführung der Massnahmen ist jeweils ab September und solange es die Wetterbedingungen erlauben, geplant. In jedem Fall werden die Arbeiten vor dem 15. März beendet, da an diesem Datum die Schutzzeit für brütende Vögel beginnt. Während der Arbeiten zwischen September und Dezember wird eine temporäre Umleitung des Wanderwegs eingerichtet. Die Durchführung der Arbeiten wird so organisiert, dass sie die landwirtschaftlichen Arbeiten so wenig wie möglich beeinträchtigt, heisst es von der Bauherrschaft.