Freisprüche im Fall der früheren Falcon Private Bank
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den Ex-CEO der Falcon Private Bank und die Bank selbst freigesprochen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Dispositiv hervor.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Rahmen der Verhandlung für den Banker eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert – beides bedingt. Er sollte der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gesprochen werden.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte den Ex-CEO der Falcon Private Bank Ende 2021 freigesprochen. Sie kam zum Schluss, dass der Banker als Tatwerkzeug eingesetzt worden sei
Die Bank, die heute Falcon Private AG heisst, wurde hingegen wegen der mangelnden Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung zu einer Busse von 3,5 Millionen Franken verurteilt und sollte eine Ersatzforderung von rund 7 Millionen Franken leisten.