«Überhastet und unausgereift»
Mit ungeteilter Standesstimme haben sich die beiden Schwyzer Ständeräte Alex Kuprecht (SVP) und Othmar Reichmuth (Die Mitte) zu den Containersiedlungen für Asylsuchende auf Grundstücken der Armee geäussert. Nur weil versäumt worden sei, Abklärungen über die Requirierung von Zivilschutzanlagen oder den Einbezug von privaten Objekten zu machen, dürfe kein Sonderrecht angewendet, beziehungsweise das bestehende ordentliche Recht ausgehebelt werden, sagen sie im Nachgang zur Debatte im Ständerat.
Die beiden Schwyzer Ständeräte haben sich klar gegen Container-Dörfer auf Armeegelände ausgesprochen.
Mit ungeteilter Standesstimme haben sich die beiden Schwyzer Ständeräte Alex Kuprecht (SVP) und Othmar Reichmuth (Die Mitte) zu den Containersiedlungen für Asylsuchende auf Grundstücken der Armee geäussert. Nur weil versäumt worden sei, Abklärungen über die Requirierung von Zivilschutzanlagen oder den Einbezug von privaten Objekten zu machen, dürfe kein Sonderrecht angewendet, beziehungsweise das bestehende ordentliche Recht ausgehebelt werden, sagen sie im Nachgang zur Debatte im Ständerat.
Zuerst Zivilschutzanlagen verfügbar machen Am 15. Juni hatte der Ständerat auch einen Antrag der Einigungskonferenz mit 23 zu 19 Stimmen abgelehnt und dem Anliegen des Bundes definitiv eine Abfuhr erteilt. Dies nachdem der Nationalrat sich zuvor auf die Seite des Bundesrats geschlagen hatte. Gemäss den geltenden Regeln zur Differenzbereinigung bei Budget-Vorlagen konnte sich der Ständerat durchsetzen, da sein Beschluss weniger Ausgaben vorsieht. Der Bund wollte auf Grundstücken der Armee Wohncontainer aufstellen, um im Falle eines Anstiegs der Asylgesuche im Herbst gewappnet zu sein. Sowohl Kuprecht als auch Reichmuth argumentierten, dass das ordentliche Plangenehmigungsverfahren nur dann ausgesetzt werden dürfe, wenn vorgängig alle Optionen zur Unterbringung von Asylsuchenden geprüft und ausgeschöpft worden seien. Das sei hier offensichtlich nicht der Fall gewesen. Othmar Reichmuth bezeichnet das Vorgehen als «überhastet und unausgereift».
Die beiden Schwyzer Ständeräte sind sich einig, dass es nun am Bundesamt für Migration (SEM) liege, zu prüfen, ob und welche Zivilschutzanlagen verfügbar gemacht werden könnten. Gleichzeitig müsse man sich auch auf die Suche nach privaten Objekten machen. Auf jeden Fall habe der Bund seine Verpflichtung wahrzunehmen und die Asylverfahren, wenn immer möglich, innerhalb der gesetzten 140 Tage abzuwickeln. Sollte es zu Aus- oder Neubauten kommen, seien diese mittels des ordentlichen Bewilligungsverfahrens umzusetzen.
Es droht die vorzeitige Zuweisung an die Kantone Das SEM hielt unlängst fest, dass die als Alternative ins Spiel gebrachten Zivilschutzanlagen keine Option seien. In der Notfallplanung von Bund und Kantonen seien diese Anlagen als Notreserve für die Kantone gedacht und würden von diesen in einer Notlage dringend benötigt. Ohne weitere Plätze könne der Bund ab Herbst seine Aufgaben im Bereich Asyl nicht mehr erfüllen. Es drohe eine vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone. Klar ist also: Wenn bis im Herbst keine Lösung gefunden wird und die Asylzahlen tatsächlich stark ansteigen, werden wohl die Kantone die Leidtragenden sein.