DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen wird ausgewertet
Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015 wird ausgewertet. Dies ist dank des Inkrafttretens des revidierten DNA-Profilgesetzes per 1. August möglich. Ob sich dadurch neue Ermittlungsansätze ergeben würden, werde sich zeigen.
Dies teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag mit. Der Vergewaltigungsfall von Emmen hatte im Juli 2015 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Eine damals 26-jährige Frau war an der Reuss vom Velo gerissen und in einem nahen Waldstück vergewaltigt worden.
Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen.
Seit dem 1. August steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz mit dem revidierten DNA-Profilgesetz nun aber die Methode der DNA-Phänotypisierung zur Verfügung. Neu können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers herausgelesen werden.