Ex-Kassiererin der Fondation Beyeler zu Gefängnisstrafe verurteilt
Das Basler Strafgericht hat am Freitag eine ehemalige Kassiererin der Fondation Beyeler in Riehen BS unter anderem wegen mehrfachen Veruntreuung zur einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhält die heute 54-jährige Frau eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 70 Franken und muss der Fondation Beyeler einen Schadenersatz in der Höhe von knapp 900’000 Franken zuzüglich Zins zahlen.
Die Gerichtspräsidentin sah die aufgeführten Delikte des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Geldwäscherei als erwiesen an. Dabei stützte sie sich unter anderem auf Zeugenaussagen. Die befragten Personen hätten glaubhafte Aussagen gemacht. Es gebe keinen Anlass, diese Angaben in Zweifel zu ziehen, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung.
Die verurteilte 54-jährige Frau, die als Angestellte der mit dem Billettverkauf beauftragten ISS Facility Services von 2008 bis 2019 an der Kasse der Fondation tätig war und diese ab 2010 auch leitete, steckte laut Anklageschrift mindestens 986’126 Franken in die eigene Tasche.
Dabei habe die Beschuldigte mit Hilfe von Tricksereien, die lange Zeit nicht entdeckt wurden, Eintrittskarten verkauft, ohne diese über die Kasse zu verbuchen. Des Weiteren habe die Beschuldigte Eintritte doppelt verkauft. Und schliesslich habe sie regulär erfolgte Ticketverkäufe nachträglich zum Teil über die Kassencodes ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern storniert und die Beträge der Kasse entnommen. Sie habe über ihre Verhältnisse gelebt, sagte die Gerichtspräsidentin.