Verdacht der Volksverhetzung – deutsche Justiz prüft Fall Waters
Die Ermittlungen gegen den umstrittenen Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind in Deutschland nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Der Staatsschutz der Berliner Polizei, der für politisch motivierte Straftaten zuständig ist, hat den Fall übergeben. Das sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage. Die Prüfung des Sachverhalts und die Ermittlungen dauerten jedoch noch an, erklärte die Sprecherin, mit Verweis darauf machte sie keine weiteren Angaben.
Die Polizei hatte die Ermittlungen gegen Waters aufgenommen wegen der Bühnenbekleidung des Musiker während seiner Konzerte am 17. und 18. Mai in der Mercedes-Benz Arena in Berlin. Auslöser seien Hinweise aus der Bevölkerung gewesen, erklärte damals ein Polizeisprecher.
Auf Videos in sozialen Medien war Waters in einem langen schwarzen Mantel mit Schulterklappen und einer roten Armbinde zu sehen, auf der ein weisser Kreis mit einem Symbol abgebildet ist. Die Zusammenstellung der Bekleidung habe «einer SS-Uniform sehr ähnlich» gesehen, sagte der Sprecher damals. Bei dem Symbol habe es sich allerdings nicht um ein Hakenkreuz gehandelt. Nach damaligen Aussagen der Polizei könnte die Kleidung dazu geeignet sein, «die Würde der Opfer des Nationalsozialismus zu verletzen, den Nationalismus zu verherrlichen und den öffentlichen Frieden damit zu stören».
Waters wies die Vorwürfe zurück. «Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, sind ganz klar ein Statement gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen», hiess es Ende Mai in einem Statement. «Die Darstellung eines gestörten faschistischen Demagogen ist seit Pink Floyds »The Wall« im Jahr 1980 ein Merkmal meiner Shows», wurde Waters weiter zitiert. «Der Versuch, diese Elemente als etwas anderes darzustellen, ist unaufrichtig und politisch motiviert.»
Dem Musiker wurde zuletzt immer wieder Antisemitismus vorgeworfen. In Deutschland hat es viel Kritik an den Konzerten des britischen Musikers gegeben. In Frankfurt am Main etwa sollte Waters’ Konzert am 28. Mai wegen Antisemitismus-Vorwürfen zunächst abgesagt werden. Der 79-jährige Sänger hatte aber gegen den Beschluss geklagt und im April Recht bekommen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung unter anderem auf die Kunstfreiheit.
Waters wird unter anderem für seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) kritisiert, die zum umfassenden Boykott des Staates Israel aufruft. Bei Konzerten liess der Sänger zudem Ballons in Schweinegestalt mit einem Davidstern aufsteigen.