Wandern gehört neu offiziell zu «lebendigen Traditionen»
Wandern, das Giessen von Viehglocken, die Gebärdensprachen und 26 weitere Formen des Kulturerbes sind neu im nationalen Inventar der lebendigen Traditionen –auch für Graubünden und Glarus.
Mit den 29 neuen Einträgen umfasst die Liste nun 228 bedeutende Formen dieses Kulturerbes, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) am Dienstag mitteilte. Mit der Ratifikation des Unesco-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 hatte sich die Schweiz verpflichtet, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten, zu führen und periodisch zu aktualisieren.
Bei der Erweiterung der Liste wurden laut BAK auch dieses Mal wieder Vorschläge aus der Bevölkerung berücksichtigt. Das Wandern sei ein Beispiel dafür. Weiter enthalte die Liste auch Wissen und Fertigkeiten, die von kleineren Gruppen und Gemeinschaften praktiziert und weitergegeben würden – so etwa das Giessen von Viehglocken in den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg und Wallis.
Drei neue lebendige Traditionen in Graubünden und Glarus
Im Kanton Graubünden wurde «Handweberei und Bündner Kreuzstich» und «Pflege der Walser Kultur» neu in die Liste aufgenommen. Für Glarus wurden die «Glarner Muster und Tücher» deklariert.
Anerkennung für Gebärdensprachen
Zum ersten Mal überhaupt hat es gemäss der Mitteilung auch eine digitale Kultur auf die Liste geschafft: In der sogenannten Demoszene treffen sich regelmässig begeisterte Programmiererinnen und Programmierer, um zusammen computergenerierte Animationen zu schaffen.
Auch der Nutzen der lebendigen Traditionen für die ökologische Nachhaltigkeit wurde im Rahmen dieser Aktualisierung hervorgehoben, wie das BAK schrieb. Das neu aufgenommene Wissen über die Nutzung von Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energien in den Kantonen Bern und Wallis zeige beispielhaft, wie traditionelles Wissen und bewährte Praktiken mithelfen könnten, aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen.
Erfreut zeigte sich der Schweizerische Gehörlosenbund über die Aufnahme der drei Schweizer Gebärdensprachen auf die Liste. Er forderte gleichzeitig in einer Mitteilung, dass die Gebärdensprachen auch rechtlich anerkannt werden müssten. Mit einer entsprechenden vom Parlament überwiesenen Motion beschäftigt sich derzeit der Bundesrat. (red/sda)