Bundesamt für Kultur gibt China fünf Kulturobjekte zurück
Fünf chinesische Kulturgüter gehen aus der Schweiz zurück in ihre Heimat. Zuvor waren sie in Strafverfahren eingezogen worden. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat die Objekte am Donnerstag in Bern dem chinesischen Botschafter übergeben.
Im Rahmen mehrerer Strafverfahren in den Kantonen Basel-Stadt und Tessin hatte der Schweizer Zoll die Objekte eingezogen. Bei der Einfuhr waren sie nicht deklariert worden.
Nun hat die BAK-Direktorin Carine Bachmann die fünf Kulturgüter dem chinesischen Botschafter Shihting Wang übergeben. Die Rückgabe geschieht im Rahmen des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer.
Die Schweiz und China unterstreichen damit ihr Engagement, den illegalen Kulturgütertransfer zu bekämpfen – dies vor dem Hintergrund einer entsprechenden Unesco-Konvention und einer bilateralen Vereinbarung.
Bei den Objekten handelt es sich um eine Reiterskulptur mit Pferd, ein grosses Weingefäss, ein Paar Pferdestatuen und eine Münze. Die Gegenstände sind zwischen rund 2000 und 400 Jahre alt.