Im Tötungsdelikt von Au ZH wird das erste Urteil rechtskräftig
Am Zürcher Obergericht kommt es am Dienstag nicht zu einer zweitinstanzlichen Verhandlung über das Tötungsdelikt von Au-Wädenswil ZH. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben ihre Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Horgen zurückgezogen.
Damit wird das Horgener Urteil rechtskräftig, sobald das Obergericht den Rückzug der Berufungen offiziell festgehalten hat und eine Beschwerdefrist abgelaufen ist.
Das Bezirksgericht Horgen hatte einen heute 37-Jährigen im Juli 2021 unter anderem wegen Mordes und mehrfacher Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und eine Landesverweisung von zwölf Jahren angeordnet.
Der Deutsche hatte gemäss erstinstanzlichem Urteil seine ehemalige Partnerin getötet, mit der er noch in der selben Wohnung in Au-Wädenswil lebte.