Im Tötungsdelikt von Au ZH wird das erste Urteil rechtskräftig
Am Zürcher Obergericht hat die am Dienstag angesetzte Verhandlung über das Tötungsdelikt von Au-Wädenswil ZH nicht stattgefunden: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben ihre Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Horgen zurückgezogen
Damit wird das Horgener Urteil rechtskräftig, sobald das Obergericht den Rückzug der Berufungen offiziell festgehalten hat und eine Beschwerdefrist abgelaufen ist.
Das Bezirksgericht Horgen hatte einen heute 37-Jährigen im Juli 2021 wegen Mordes, mehrfacher Nötigung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von zwölf Jahren an.
Ex-Partnerin gewürgt und erstochen
Der Deutsche hatte gemäss erstinstanzlichem Urteil seine ehemalige Partnerin im Juli 2019 in der noch gemeinsam bewohnten Wohnung in Au-Wädenswil im Schlaf ermordet. Er schlug der Frau mit einer vollen Champagnerflasche mehrmals an den Kopf, würgte sie und stach mehrmals mit einem Fleischmesser in ihren Oberkörper.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli 2021 vor dem Bezirksgericht in Horgen auf Mord plädiert und eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren gefordert. Die Verteidigung sah eine Freiheitsstrafe von zehn Jahre und drei Monaten sowie eine Landesverweisung von acht Jahren für den grundsätzlich geständigen Mann als angemessen an.