Pflichtverteidigerin von Belarusse plädiert auf unschuldig
Am zweiten Prozesstag gegen ein ehemaliges Mitglied einer belarussischen Sondereinheit hat die Pflichtverteidigerin des Angeklagten auf unschuldig plädiert. Dem Beschuldigten werden Beteiligungen an Morden gegen Oppositionelle des Lukaschenko-Regimes vorgeworfen.
Der Tatbestand des Verschwindenlassens sei trotz Geständnis nicht erfüllt, führte die Verteidigerin am Gericht in St. Gallen aus. Der Prozess dreht sich um die Frage, ob die Aussagen des Angeklagten glaubwürdig sind, oder ob er sie äusserte, um einen positiven Asylentscheid zu erhalten.
Der Mann gab bei seinem Asylantrag an, 1999 an der Ermordung von drei oppositionellen Politikern in Belarus beteiligt gewesen zu sein.
Erstmals verhandelt ein hiesiges Gericht den seit 2017 im Schweizer Strafgesetzbuch verankerten Artikel wegen Verschwindenlassens im Auftrag eines Staates.