Darf eine Autoscheibe eingeschlagen werden, um Tiere zu retten?
Ja. Wer ein Tier in einer offensichtlichen Notlage sieht, darf eingreifen, gibt der Touring Club der Schweiz TCS Auskunft (lex4you.ch). Falls es keine andere Möglichkeit gibt, darf die Person das Tier befreien, indem sie eine Autoscheibe einschlägt.
Die Rettung des Tieres ist höher zu werten als eine intakte Autoscheibe.
«Sie begehen zwar eine Sachbeschädigung, wahren aber damit ein höherwertiges Interesse und handeln deswegen rechtmässig.» Anders als bei Menschen sei bei Tieren die unterlassene Nothilfe grundsätzlich nicht strafbar.
«Entdecken Sie bei hohen Aussentemperaturen einen Hund in einem geschlossenen Auto oder ist ein Fenster nur einen Spalt breit geöffnet, sollte als erstes versucht werden, die Eigentümer ausfindig zu machen.» Sei dies nicht innert sinnvoller Frist möglich, soll Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden.
Damit der Eigentümer im Nachhinein nicht den Ersatz ihrer Autoscheibe fordern kann, soll die Rettungsaktion dokumentiert werden mit Kontaktangaben von Zeugen und Ort und Datum der Versuche, die Eigentümer zu verständigen. Auch Foto und Nummer helfen. (hp)