Beschuldigter vor Zürcher Gericht bleibt bei der Panther-Aussage
Der 43-jährige Brasilianer, der sich am Freitag wegen Mordes vor dem Zürcher Obergericht verantworten musste, hat in der Befragung wirre Aussagen gemacht. Er habe keinen Menschen umgebracht, sondern gegen einen Panther gekämpft. Das Urteil wird um 15:30 Uhr eröffnet.
Der Panther, der an diesem Tag im Jahr 2019 vor ihm im Hotelzimmer aufgetaucht sei, habe enorme Zähne und ein Messer gehabt, sagte der Beschuldigte. «Ein fauchendes Ungeheuer.» Deshalb habe er mit einem Stuhl zugeschlagen und den Panther mit voller Wucht getreten.
Beim «Ungeheuer» handelte es sich jedoch nicht um einen Panther, sondern um einen 48-jährigen Portugiesen, den der Beschuldigte vor geraumer Zeit über die Dating-App Grindr kennengelernt hatte. Mit ihm traf er sich regelmässig für Sex und Drogenkonsum. An diesem Tag hatte der Brasilianer bereits grosse Mengen Crystal Meth konsumiert.
Die Reinigungskraft des Hotels fand die schlimm zugerichtete Leiche des Portugiesen schliesslich in dem komplett verwüsteten und kotverschmierten Zimmer. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Beschuldigten im Jahr 2021 wegen Mordes zu 12,5 Jahren Freiheitsstrafe, dazu erhielt er 13 Jahre Landesverweis.
Staatsanwältin glaubt nicht an Psychose
Für die Anklage war das jedoch viel zu milde, weshalb sie den Fall ans Obergericht weiterzog. Die Staatsanwältin glaubt nicht an die Panther-These, respektive an eine durch Drogen ausgelöste Psychose. Diese Geschichte habe der Beschuldigte unter der ganzen Indizienlast nachgeschoben. «Das ist eine Schutzbehauptung», sagte sie.
Er habe nach der Tat geduscht, um das Blut abzuwischen, die Kleider gewechselt und das Fenster versperrt. Für sie ist der Brasilianer voll schuldfähig, weshalb sie wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren plus 15 Jahre Landesverweis forderte.
Die Anwältin des Brasilianers sieht jedoch eine «selbstverschuldete Schuldunfähigkeit» durch die absichtliche Einnahme von Drogen. «Seine Schuld besteht darin, dass er sich betäubt hat.» Er habe sich aber nicht betäubt, um eine solche Tat zu begehen. Er habe mit dem Opfer ein gutes Verhältnis gehabt.
«Ich glaube nicht, dass er tot ist»
Sie hält drei Jahre Freiheitsstrafe für angemessen, auf einen Landesverweis solle verzichtet werden. Schliesslich sei ihr Mandant hier mit einem Schweizer Ehemann verheiratet. In Brasilien hat der Beschuldigte bereits zwei erwachsene Kinder von zwei Frauen.
Der Beschuldigte betonte in seinem Schlusswort, dass er kein Monster sei, aber er habe da einen Fehler gemacht. Kurz zuvor sagte er dem Gericht jedoch noch, dass er sich nicht daran erinnere, seinem Bekannten etwas angetan zu haben. Er könne sich nicht erklären, wie er zu Tode gekommen sei. «Ich glaube sowieso nicht, dass er tot ist.»