Mehr Urteile wegen Blaufahrten – weniger wegen Drogen
2022 ist die Zahl der Strafregistereinträge um 3 Prozent gestiegen. Die Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten nahmen um 6 Prozent zu, jene wegen Drogenhandels um 13 Prozent ab. Das geht aus der Urteilsstatistik für Erwachsene hervor.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte sie am Montag. 2020 waren die Verurteilungen aufgrund der Covid-19-Pandemie stark gesunken. 2022 nahmen sie gegenüber 2021 zu, blieben aber 4 Prozent unter dem Stand von 2019. Insgesamt waren Ende des vergangenen Jahrs 103’156 Urteile ins Strafregister eingetragen.
Bei den Verstössen gegen das Strafgesetzbuch zeigte sich ein Anstieg um 3 Prozent, wobei ein Plus von 13 Prozent beim Diebstahl und eines um 44 bei der Urkundenfälschung auffielen. Der Abwärtstrend beim Betäubungsmittelhandel setzte sich mit einem Rückgang von 13 Prozent gegenüber 2021 fort.
Aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes häuften sich die Strafurteile wegen Fahrten im fahrunfähigen Zustand (Alkohol, Drogen, Medikamente). Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent. Dabei stach Alkohol am Steuer mit einer Zunahme von 25 Prozent besonders hervor. Nach einem Rückgang 2020 war damit das Niveau von 2019 wieder erreicht.
Die Strafurteile aufgrund grober Verletzungen der Verkehrsregeln – meist Tempoüberschreitungen – stiegen um 4 Prozent. Das sind 6 Prozent weniger als 2019.
Knapp 2000 Landesverweise
Die Gerichte verhängten im vergangenen Jahr 1945 Landesverweise. Über die Hälfte sprachen sie für mehr als fünf Jahre aus. 34 Prozent der Verurteilten waren EU-Staatsangehörige. Bei Urteilen, in welchen das Gesetz die obligatorische Landesverweisung vorsieht, wurde sie in 58 Prozent verhängt. Das ist ein Rückgang um 2 Prozentpunkte gegenüber 2021.
Seit der breiteren Wiederzulassung von Gefängnisstrafen unter sechs Monaten 2018 steigt die Zahl der bedingten kurzen Freiheitsstrafen, allein zwischen 2021 und 2022 um 21 Prozent. Die Verurteilungen zu kurzen unbedingten Gefängnisstrafen sanken um 3 Prozent trotz der Revision.
Die 2007 als Ersatz für kurze Gefängnisstrafen eingeführte Geldstrafe war mit 86 Prozent aller Verurteilungen 2022 die am häufigsten verhängte Sanktion.