Teilbedingte Freiheitsstrafe für vorbestraften IS-Anhänger
Das Bundesstrafgericht hat am Dienstag einen 25-Jährigen wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz, wegen Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen und Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Davon muss er die Hälfte verbüssen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) forderte eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten, die Verteidigung hingegen eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine bedingte Geldstrafe.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe hat das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken ausgesprochen. Die Probezeit dauert fünf Jahre.
Während dieser Zeit muss der Schweizer ein Deradikalisierungs-Programm absolvieren. Die Untersuchungshaft von 266 Tagen wird an die Strafe angerechnet und weitere 56 Tage für die verhängten Ersatzmassnahmen. (Fall SK.2023.21)