Bundesanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafen für Bombenleger
Die Bundesanwaltschaft hat für die beiden Basler Bombenleger Freiheitsstrafen von acht und zehn Jahren beantragt. Sie verübten Ende März 2022 im Bruderholz-Quartier einen Anschlag auf ein Privathaus.
Weitere Anschläge sollten folgen, um wohlhabende Personen und Familien einzuschüchtern und anschliessend zu erpressen. Die Polizei tappte nach dem ersten Anschlag zunächst im Dunkeln. Erst die Überwachung der Handys zeigte, dass Aussagen und Nachrichten des 25- und des fast 28-jährigen Angeklagten mit den Fakten übereinstimmten.
Auch zwei Zeugen, denen der 28-Jährige von der Tat und weiteren Plänen erzählte, belasteten die beiden Beschuldigen schwer, wie der Staatsanwalt des Bundes ausführte. Während der Jüngere der Männer sich als Planer herausstellte, war der zweite Angeklagte der Mann der Ausführung.
Bei einem von der deutschen Bundeskriminalpolizei fingierten Sprengstoff-Verkauf in Stuttgart wurden die beiden Schweizer im Juni 2022 festgenommen. (Fall SK.2023.33)