Urteil in Affäre um illegale Chalets in Verbier VS gefällt
Der ehemalige Gemeindepräsident und der ehemalige Gemeindeschreiber von Bagnes VS sind wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Sie hatten 2016 einen Angestellten entlassen, der als Whistleblower im Zusammenhang mit der Affäre um illegale Chalets in Verbier VS gilt.
Das Walliser Kantonsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz, erhöhte jedoch die Strafen für die beiden Angeklagten. Der frühere Gemeindepräsident wird mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen bestraft. Der vormalige Gemeindeschreiber erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen, wie das Kantonsgericht am Donnerstag mitteilte. Angaben über die Höhe der Tagessätze, die an die Löhne der Verurteilten gebunden sind, wollte das Gericht auf Anfrage nicht machen.
Die Gemeinde Bagnes (heute Val de Bagnes), zu der auch die Ortschaft Verbier gehört, hatte das Arbeitsverhältnis mit dem Angestellten am 25. Februar 2016 beendet. Am 4. Mai begründete sie die Entlassung mit einer internen Reorganisation der Verwaltung.
Das Kantonsgericht verurteilte die beiden Funktionäre wegen Urkundenfälschung und Urkundenfälschung im Amt. Das Kantonsgericht ist damit strenger als das Bezirksgericht, das nur einen der beiden Straftatbestände als erwiesen erachtet hatte.
Inhalt der Urkunden irreführend
In seinem Urteil vertritt das Kantonsgericht die Ansicht, dass “sowohl das Kündigungsschreiben als auch das Schreiben zur Begründung der Kündigung jeweils eine Urkunde darstellten und dass ihr Inhalt irreführend gewesen sei .
Nach Ansicht des Kantonsgerichts hatte der Gemeinderat den Beschluss zur Entlassung des Angestellten bereits im November 2015 gefasst. Diese irreführende Angabe habe verhindern sollen, dass die Entlassung mit einem Schreiben des Angestellten in Verbindung gebracht werde, in dem dieser gedroht hatte, mehrere Fälle von Baurechtsverstössen anzuzeigen.
In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Entremont den Ex-Präsidenten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 95 Franken und den Gemeindeschreiber zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 230 Franken bei jeweils zwei Jahren Bewährung verurteilt.