Pfarrer: Bund soll für Missbrauchsgericht beim Papst intervenieren
Der Bundesrat soll beim Papst zugunsten eines unabhängigen Schweizer Gerichts zur Behandlung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche intervenieren. «Nur dann kriegen wir meines Erachtens eine Chance auf ein unabhängiges Gericht», so Pfarrer Nicolas Betticher.
Betticher gilt als Whistleblower, weil er mit einem Brief an die päpstliche Nuntiatur in Bern eine Untersuchung wegen angeblicher Missbräuche gegen drei Bischöfe und einen Abt angestossen hatte. Er möchte ein Schweizer Partikularrecht vom Papst erwirken, um den im September ans Licht gekommenen Missbrauchsskandal «endlich glaubhaft» aufzuarbeiten, sagte der Ex-Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg und aktuelle Pfarrer in Bern im Interview mit der «SonntagsZeitung».
«Mit einem Partikularrecht könnte man zum Beispiel die Bischöfe in der Schweiz von der Gerichtsbarkeit in Sachen sexueller Missbrauch entlasten», sagte Betticher. «Ein kompetentes Gericht könnte agieren und Prozesse und Verfahren durchführen.» Der Papst könnte dieses versuchsweise für 15 Jahre gewähren, «sozusagen als Laboratorium für die Weltkirche».
Französisches Vorbild untauglich
Von der Idee der Schweizer Bischofskonferenz, ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht nach französischem Vorbild einzurichten, hält Betticher nichts – denn es könnte nicht über Missbrauchsfälle von minderjährigen Opfern und auch nicht über Bischöfe richten. «Das wäre einfach keine glaubwürdige Antwort auf die Missbrauchsfälle, denn gemäss der Studie der Universität Zürich war die Mehrheit der Opfer minderjährig», so Betticher. «Und auch Bischöfe sollten in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden können, falls dies ansteht.»
Die Universität Zürich hatte im September eine Studie veröffentlicht, die 1002 Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in der Schweiz seit der Mitte des 20. Jahrhunderts dokumentiert. Den Forschenden zufolge handelt es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs, da die meisten Fälle nicht gemeldet und Dokumente vernichtet wurden.